Aktuelles
02.12.11
Bund übernimmt Kosten der Grundsicherung im Alter

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der stufenweisen Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung zugestimmt.

Gesetzlich festgeschrieben wurde jedoch nur die erste Stufe der Anhebung für das Jahr 2012 auf 45 Prozent der Kosten. In einer Entschließung forderte daher der Bundesrat, die gesetzlichen Regelungen zur zugesagten vollständigen Übernahme der Kosten bis zum Jahr 2014 schnellstmöglich herbeizuführen.

Der Deutsche Städtetag begrüßte die Entlastung der Kommunen von den Ausgaben der Grundsicherung im Alter. Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus erklärte dazu: „Dass der Bund schrittweise die Ausgaben der Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig übernimmt, ist eine bedeutende Hilfe für die Städte. Die drückende Last der kommunalen Sozialausgaben wird sich dadurch auf Dauer spürbar verringern. Wie dringend notwendig das ist, zeigt die neue Rekordhöhe von fast 45 Milliarden Euro Sozialausgaben der Kommunen, mit der wir für 2011 rechnen müssen.“

Articus appellierte an die Bundesregierung, nun – wie bereits im Bundesrat zugesagt – zügig die von Bund und Ländern zugesagten weiteren Entlastungsschritte im Bereich der Grundsicherung auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Dadurch sollen vom Bund im Jahr 2013 insgesamt 75 Prozent der Kosten und schließlich 100 Prozent ab dem Jahr 2014 übernommen werden. Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens müsse klargestellt werden, dass die Länder die Mittel in jedem Fall an ihre Kommunen vollständig weiterleiten. „Es darf nicht dazu kommen, dass einige Länder einen Teil der Mittel für sich einbehalten, die eindeutig zur Entlastung der Kommunen dienen“, so Articus.

Zudem müsse ein zeitnaher Abrechnungsmechanismus der tatsächlichen Ausgaben der Grundsicherung im Alter eingeführt werden, damit der Bund auch verbindlich die volle Höhe der Ausgaben übernimmt. Denn im jetzt verabschiedeten Gesetz werden die Ausgaben im Vorvorjahr zugrunde gelegt, so dass die Kommunen den erwarteten Ausgabenanstieg nicht erstattet bekommen. Dieser Mechanismus werde der erklärten Absicht des Bundes nicht gerecht, die Kommunen vollständig von den Kosten der Grundsicherung zu entlasten, so der Deutsche Städtetag.

 

Quelle: SGK NRW / Kommunalmail / www.sgknrw.de

 

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