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03.02.12
Land NRW erhöht Mittel für soziale Wohnraumförderung und optimiert Konditionen für energetische Sanierung

850 Millionen Euro stellt die rot-grüne Landesregierung in diesem Jahr als zinsverbilligte Darlehen für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung, 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Schwerpunkte sind der Bau von Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte gerade in den wachsenden Regionen der Rheinschiene und die energetische Gebäudesanierung. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt das das Programm „als einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Wohnraumförderpolitik“.

Für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen sind 450 Millionen Euro eingeplant. „Die Nachfrage nach Fördermitteln für den Mietwohnungsbau ist hoch. Deshalb haben wir an dieser Stelle 50 Millionen Euro aufgesattelt“, sagte Bauminister Harry K. Voigtsberger bei der Vorstellung des Wohnraumförderungsprogramms des Landes NRW Mitte Januar. Jochen Ott, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßte die Erhöhung und die Neuausrichtung der Wohnraumförderung „auf den sozialen Kern“ bei gleichzeitigem „Abbau der Fehlsubventionierung der schwarz-gelben Vorgängerregierung“.

200 Millionen Euro sind erneut für Investitionen in bestehenden Wohnraum vorgesehen, vor allem für die energetische Sanierung. „Gerade bei der energieeffizienten Modernisierung sind attraktive Angebote und niedrige Hürden notwendig, um die Eigentümer für eine Investition in den Klimaschutz zu motivieren. Daher haben wir die Förderkonditionen optimiert“, erklärte Voigtsberger auch mit Blick auf die immer noch unklaren Förderkonditionen auf Bundesebene. So werden erstmals auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder Heizungen oder die Dämmung von Fassaden oder Dächern gefördert.

„Einzeleigentümer und Wohnungsunternehmen haben damit mehr Spielraum, wirtschaftlich tragfähige Investitionen vorzunehmen. Denn vor allem gilt: Die Mieten müssen auch nach der energetischen Optimierung für Haushalte mit kleinem Einkommen tragbar sein“, betonte der Minister. Familien mit geringen Einkommen können zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von Bestandsimmobilien erhalten, die bereits eine gute energetische Ausstattung aufweisen oder Energie einsparend saniert werden. 

Jochen Ott weist zudem darauf hin, dass auch Maßnahmen der energetischen Sanierung bestehender Pflege- und Altenheime erstmals gefördert werden können. „Die Herausforderungen des Klimawandels und des demographischen Wandels erfordern neue Förderkonzepte. Energetische Sanierung und Barrierefreiheit gehören zusammen“, so Ott.

Im Jahr 2011 hat das Land NRW knapp 11.000 Wohnungen gefördert, davon 4.775 Mietwohnungen und 2.189 Eigenheime als Neubauten, 3.307 Bestandsimmobilien (Sanierung und Eigenheimerwerb) und 652 Wohnheimplätze.

Das Wohnungsförderungsprogramm des Landes NRW für das Jahr 2012 und die einzelnen Förderbestimmungen können nachstehend abgerufen werden.

Dateien:

Wohnungsfoerderungsprogramm 2012 (282 KB)

Wohnraumfoerderbestimmungen 2012 (255 KB)

Richtlinien-Bestandsinvestition (166 KB)

Foerderbestimmungen Wohnraum Behinderte (49 KB)

Einkommensgrenzen 2012 (13.6 KB)

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