Siegen-Wittgenstein. SPD-Landtagsabgeordneter Falk Heinrichs ist erfreut darüber, dass auch die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein am Pilotprojekt „Bodycams“ teilnehmen wird.
In einer Aktuellen Stunde diskutierte der NRW-Landtag gestern (12.05.2016) über die zunehmende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Dazu erklärt Innenausschussmitglied Falk Heinrichs (MdL): „Um den Schutz unserer Polizeibeamtinnen und -beamten zu erhöhen, bereiten wir in Nordrhein-Westfalen zurzeit einen eigenen Modellversuch zur Erprobung von Bodycams vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause eingebracht werden.“
Besonders erfreut ist Falk Heinrichs, dass neben den Polizeipräsidien in Duisburg, Düsseldorf, Köln und Wuppertal auch die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein an dem Pilotprojekt „Bodycams“ NRW beteiligt sein wird. Bodycams sollen nicht nur in typischen Kontrollsituationen in erkannten Brennpunkten zur Anwendung kommen, sondern insbesondere auch in den alltäglichen Einsatzsituationen des Wachdienstes, in denen aufgrund der Umstände mit einer Gefährdung für die Polizeibeamten oder unbeteiligte Dritte zu rechnen ist.
„Ein Viertel der Straftaten gegen die Polizei erfolgt bei Einsätzen, die sich gegen häusliche Gewalt richten. NRW wird daher das erste Bundesland sein, das Bodycams mit Tonaufnahmen und zur Nutzung auch in Wohnräumen gesetzlich absichern wird“, erläutert der SPD-Innenpolitiker und fügt hinzu: „Wir gehen damit den Weg der Vernunft. Mit einem maßvollen Konzept, das nicht überzogen ist, wollen wir den betroffenen Polizistinnen und Polizisten helfen.“
Studien, so Falk Heinrichs, hätten gezeigt, dass das aktive Bewusstsein des Menschen, unter der Beobachtung durch andere zu stehen, zur Folge hat, ein eher normkonformes Verhalten an den Tag zu legen. „Der Modellversuch wird von Beginn an wissenschaftlich begleitet. Dabei soll untersucht werden, ob die Bodycams tatsächlich zu einem Rückgang der Gewalt gegen die Polizei führen, sowie, ob sich das Verhältnis der Bevölkerung zur Polizei durch den Einsatz dieser Technik verändert. Durch die wissenschaftliche Begleitung ist gewährleistet, dass dem Landtag anschließend eine unabhängige Evaluierung vorliegt, auf deren Basis dann eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann“, so Falk Heinrichs.
Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete betont abschließend: „Unser Gesetzentwurf wird hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Die Aufzeichnungen werden bereits bei der Aufnahme verschlüsselt, um den Zugriff durch Unbefugte und nachträgliche Änderungen auszuschließen.“ Das sei auch im Interesse der Polizei, die nicht dem Vorwurf möglicher Manipulationen ausgesetzt werden solle.