Siegen / Erndtebrück. „Bürgerbusvereine können weiterhin frei entscheiden, ob sie den jeweiligen Verbundtarif ihrer Region oder den NRW-Tarif anwenden wollen oder nicht. In den insoweit künftig maßgeblichen neuen Verwaltungsvorschriften manifestiert sich die bisherige Wahlfreiheit der Bürgerbusvereine. Sie können sich also weiterhin auch für eigene Lösungen, die sogenannten ‚Inseltarife‘, entscheiden“, stellt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Falk Heinrichs klar. Jüngst laut gewordene Befürchtungen des Bürgerbusvereins Erndtebrück, die Landesregierung wolle eine Integration der Bürgerbus-Tarife in ein einheitliches Verbundtarifsystem erzwingen, seien nicht begründet. „Das hat mir das NRW-Verkehrsministerium inzwischen auf Nachfrage ausdrücklich versichert“, betont Heinrichs.
Der SPD-Landtagsabgeordnete weist bei dieser Gelegenheit ergänzend darauf hin, dass eine Erhöhung der Fördersätze für Bürgerbusvereine beabsichtigt ist. Insbesondere die Organisationspauschale solle für alle Bürgerbusvereine von derzeit 5.000 auf 6.500 Euro erhöht werden. „Dies ist eine deutliche Verbesserung, durch die das Land die wichtige und wertvolle Arbeit der Bürgerbusvereine zusätzlich unterstützen will. Das finde ich sehr gut“, hebt Falk Heinrichs (MdL) hervor. Auch im Bereich der Förderung von Fahrzeugen werde es weitere Verbesserungen geben.
Sämtliche Fördersätze sollen darüber hinaus für solche Bürgerbusvorhaben zusätzlich moderat aufgestockt werden, die den jeweiligen Gemeinschaftstarif und den landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz anwenden. Dazu erklärt Falk Heinrichs (MdL) abschließend: „Dadurch möchte das Land zwar einen finanziellen Anreiz für eine Tarifvereinfachung geben, damit ist aber kein ‚erster Schritt‘ hin zu einem ‚Verbund-Zwang‘ verknüpt. Die Bürgerbusvereine können vielmehr weiterhin frei nach den jeweiligen lokalen Bedürfnissen agieren.“